Home Inhaltsverzeichnis Allgemeine Fragen zum Mausrechner Was für Programme für die Maus gibt es sonst noch?

6 Wichtige Hinweise, Abstimmungsergebnisse usw

Hier habe ich mal völlig unverbindlich die Sachen über das Verhalten im MausNet zusammengesucht, die mir wichtig erscheinen.


6.1 IN und Kommerz

Von: Jürgen Conradi @ HB (Mo, 15.07.96 04:57)

Fast alle Mäuse sind Teilnehmer der Domain 'maus.de'. Die Domain 'maus.de' ist Mitglied im IN e. V. und somit unterliegt die Nutzung von 'maus.de' den Verträgen, die der IN e. V. mit den verschiedenen Providern (EUNet, DFN, XLink, BelWue) abgeschlossen hat. Ein ganz wesentlicher Punkt ist folgender:

KEINE KOMMERZIELLE NUTZUNG der maus.de-Konnektivität. Die Netznutzung ist ausschließlich für private Zwecke zulässig. U. a. ist damit folgendes untersagt:

Die Nichtbeachtung dieser Regel kann schwerwiegende Folgen haben. Bei Bekanntwerden von Verstößen ist mindestens mit dem Ausschluß der betreffenden Maus aus maus.de zu rechnen. Im Rahmen des Möglichen ist aber auch die Auflösung der kompletten Domain maus.de oder sogar des kompletten IN e. V., wenn die Provider wegen Mißachtung der vertraglichen Regelungen die Versorgung einstellen. Ich bitte also, im Interesse aller IN-Domains dieses Verbot strengstens zu beachten.

Vorstand Maus.De e.V:
jc@hb.maus.de - gs@k2.maus.de - ms@bm.maus.de

6.2 IN und Kommerz FAQ

Von: Jürgen Conradi @ HB (Do, 25.04.96 19:53)

Eine Bitte an die SysOps - Bitte ausdrucken und aufheben

Q:

Worum geht es bei der NON-KOMMERZ Frage dem Individual Network e.V.?

A:

Die Verträge den IN e.V. mit seinen IP-Zulieferen (Providern) legen den IN e.V. auf eine ausschliessliche Nutzung durch Privatpersonen fest. Diese Nutzung hat nichtkommerziell zu erfolgen.


Q:

An wen wendet man sich in derartigen Fragen? Welche Befugnisse existieren?

A:

Es existiert ein Arbeitskreis (IN-AK-NON-Kommerz@individual.net). Die Aufgabe des AK besteht darin festzulegen, was auf Leitungen, die vom IN e.V. bezahlt werden, als kommerziell anzusehen ist. Im AK existiert eine sehr sehr strenge Forumlierung, was Kommerz ist. Diese Formulierung ist keinesfalls ausschliesslich konsensfähig, sie zeigt nur, daß alles, was nach dieser Reglung NICHT kommerziell ist, faktisch von der grössten Mitgliederversammlung noch Unterstützung bekäme. Die exakte Kommerzdefinition liegt nach wie vor bei den Providern, die aber sich dieser Aufgabe nicht stellen. Entscheidungen kann nur der Beirat/Vorstand oder das Präsidium den IN e.V. treffen. In letzter Instanz ist die Mitgliederversammlung entscheidend.


Q:

Was ist 'Kommerzielle Netznutzung'?

A:

Es gibt 2 Varianten, eine 'übliche' und eine 'scharfe': Die Regionaldomains des individual Network e.V. bietet einen vollen und uneingeschränkten Zugang zum Internet - für Privatpersonen. Die Frage ist nur: Was heisst das denn überhaupt, 'Zugang für Privatpersonen' oder anders: Das Verbot kommerzieller Nutzung. Zuerst einmal die Gründe für diese Einschränkung. Jede Regionaldomain kauft ihre Konnektivität, d.h. das Recht, Daten ins Internet zu schicken und zu empfangen, von anderen Anbietern ein, die u.a. kommerzielle Interessen vertreten. Der Individual Network e.V. tritt gegenüber diesen Anbietern als Gemeinschaftseinkäufer auf, der es seinen Mitglieder ermöglicht, die gemeinsam eingekauften Kontingente gemeinsam zu nutzen. Gegenüber diesen Anbietern hat sich der Individual Network e.V. verpflichtet, nur Privatpersonen zu nichtkommerzieller Nutzung anzuschliessen. Diese Verpflichtung gilt deshalb selbstverständlich auch für die Regionaldomains. Deshalb ist zuerst einmal natürlich der Anschluss von Firmen tabu. Ausgenommen sind auch Institutionen, Vereine oder sonstige juristischen Personen - es dürfen nur Privatleute angeschlossen werden. Daran ändert auch die Gemeinnützigkeit eines Vereins nicht. Einzige Ausnahme ist die Mitversorgung von Vereinen mit gleicher Zielsetzung. Es gibt mehrere Gründe für diese Regelung: Eine Regionaldomain darf den in gleichen Bereich tätigen Providern keine Konkurrenz machen. Deshalb dürfen die Dienste, die einkauft wurden, nur an Mitglieder der Regionaldomain weitergegeben werden. Daraus folgt auch, daß keine potentiellen Kunden dieser Provider angeschlossen werden - deshalb der Ausschluss von Institutionen und Firmen. Es geht also darum, den Leuten einen Internetzugang zu ermöglichen, die die kommerzielle Provider nicht direkt als Kunden im Auge haben, Privatleute eben. Probleme können auftreten, wenn jemand gleichzeitig auch noch in einer Firma arbeitet, oder selber eine kleine Firma hat. Erst dann können wirklich Konflikte entstehen. Dies gilt aber wohl für die Mehrzahl der Teilnehmer... Für den einzelnen angeschlossenen Nutzer gibt es deshalb mehrere Dinge zu beachten: Kommerziell ist jede Nutzung die direkt der Beschaffung des Lebensunterhalts dient, d.h. insbesondere das Verschicken von Werbung für die eigene 'kleine' Firma, das Nutzen von eMail zum Abschliessen von Verträgen oder Gewinnen von Kunden und Geschäftspartnern. Das Veröffentlichen der eMail-Adresse als Ansprechstelle für Geschäftskunden das Veröffentlichen von Firmennamen oder Adressen in den News (auch in der Organization-Zeile im Artikel-Header oder in der Signature!) Keine kommerzielle Nutzung ist aber die Nutzung der News und des Internets zum Erfahrungsautausch und zur Weiterbildung. Dass Firma und Privatleben nicht immer leicht zu trennen sind, ist selbstverständlich. Trotzdem ist es wichtig, immer daran zu denken, daß diese Trennung überhaupt erst die Grundlage für die Existenz des IN e.V. bildet, d.h. ohne das Verbot kommerzieller Nutzung wäre eine Nutzung des Internets durch Vereinsmitglieder von Regionaldomains in der Regel unmöglich, da unbezahlbar. Jede noch so kleine Firma ist prinzipiell ein kommerzieller Nutzer: Auch ein Shareware-Autor, der nur wenig Geld verdient, aber er verdient eben doch Geld damit. Entscheidend ist damit auch nicht unbedingt die Gewinnerzielungsabsicht oder die Höhe des Umsatzes, sondern einzig und allein der Zweck der Internetnutzung: Eben um sich privat zu 'Vergnügen', soziale Kontakte zu knüpfen oder sich nette Bilder anzuschauen. Auf der anderen Seite steht, damit möglicherweise Geld zu verdienen oder einen sonstigen direkten Vorteil für die eigene oder eine andere Firma zu erhalten. Die 'Scharfe', die jedem, der sich daran hält, praktisch sicher gehen lässt, nichtkommerziell zu arbeiten. Ein Nichteinhaltung dieser 'scharfen' Reglung heisst nicht, daß kommerzielle Nutzung vorliegt. Handlungen, die im "Netz" als gewerblich angesehen werden:

  • dienen in erster Linie dem eigenen Gelderwerb/-ersparnis durch die Wirkung der Aktion die Nutzerschaft, also:

    • Anzeigen für neue Produkte / -releases

    • Anzeigen für bekannte Produkte

    • Schilderungen von Leistungumfang, Verfügbarkeiten ...

    • Preislisten u.ä.

  • dauerhafter Support für Produkte des Herstellers gegenüber dem Kunden

  • Durch den Anbieter oder mittelbar daran Verdienende bewertete Informationen über Produkte auf Anfrage in einer Newsgruppe (Vergleichende Werbung)

  • Wissentliches Zurückhalten von Information zum eigenen oder mittelbar eigenen Nutzen. (bspw. Dienstleistung statt Information anbieten)

  • Product placement durch den Hersteller oder mittelbar daran Verdienende Das umfasst insbesondere auch Hinweise von Dienstleistungsanbietern, die das erst durch sie mögliche Produkt ankündigen. (Announce: Neuer Dienst X bei Y)

  • Hinweise auf Sponsoring (Werbung)

  • unmotivierte regelmässige Meinungseusserung zu Produkten auch von Kunden

Nicht als gewerblich wird angesehen u.a.:
  • Support von Kunden gegenüber Kunden (Hilfestellungen, Tips, ...)

  • Persönliche Erfahrungen mit Produkten auf Anfrage in einer Gruppe

  • Product placement durch (un)zufriedene Kunden auf Anfrage in einer Gruppe

  • FAQs zu übergeordenten Themen

Bem: (Dienst)Leistungen sind auch Produkte. Die obrigen Auszählungen sind nicht vollständig. Selbstverständlich gibt es eine Grauzone, die im Falle der Einmaligkeit als Nichtgewerblich beurteilt wird. Fortgesetztes oder defaultmässiges (Softwarekonfiguration) Gebrauchen der Grauzone wird als gewerblich beurteilt. Die Höhe der erwarteten Einnahmen steht nicht in Zusammenhang mit dem gewerblichen Charakter eines Postings. So zählt selbstverständlich auch Shareware in den gewerblichen Bereich.
Q:

Ist es zulässig, bei einem kommerzielle Provider die Webseiten zu haben und die eMail für Bestellungen per IN e.V. zu beziehen.

A:

Definitiv nicht, wenn es sich um etwas "Kommerzielles" handelt.


Q:

Kann ich an meinem Arbeitsplatz eMail per IN e.V. lesen, bearbeiten und pollen (z.B. über die Technik der Firma), vorausgesetzt, der Chef hat dem zugestimmt?

A:

Solange eine entsprechende Vereinbarung unterschrieben ist, die die Abtrennung der Bereiche 'Arbeit' und 'Privatleben' zum Inhalt hat. Eine Kontrolle wird vermutlich niemand ausüben, die Leute müssen wissen, was sie tun. Es ist somit praktikabel mail-forwarding an Sites zu machen, die damit Kosten sparen könnten. Das betreffende IN-Mitglied sollte schriftlich zusichern, daß es Missbrauch ausschliesst.


Q:

Besteht ein Unterschied zwischen einem wissenschaftlichen Arbeitsplatz und einem industiellen?

A:

Nein, warum denn ? Arbeitsplatz ist Arbeitsplatz. Arbeitsplatz ist immer kommerziell und somit nicht privat.


Q:

Kann sich ein Mailbox-Verein anschliessen?

A:

Zumindest Einverständnis vom IN-Vorstand einholen, es bsteht das Problem mit der Definition, was eine Site ist. Evtl. gibt es Sonderkonditionen. Wenn jeder Point als Site gezählt wird, ist es jedoch kein Problem.


Q:

Kann sich ein gemeinnütziger Verein anschliessen?

A:

Vereinsanschlüsse an sich sind problematisch -> Vorstand. Wenn eine Einzelperson als solche diese Vereinsarbeit für einen solchen Verein macht, dann liegt es im Ermessen der Domain. Der Anschluss sollte aber nicht zu einem Vereinsanschlüss mit Strohmann werden.


Q:

Kann sind eine Bibliothek anschliessen, an in der nur Studenten und private Personen lesen?

A:

Organisationsanschlüsse sind generell problematisch -> Vorstand. Macht es eine Einzelperson als Person, so ist das unbedenklich.


Q:

Kann sich eine juristische Person (Verein, Gewerkschaft, Partei, Arbeitsgruppe, Schachverein...) als solche anschliessen?

A:

Nein, die Zugänge des Individual Network e.V. sind nur für Privatpersonen gedacht. Einer Privatperson kann und sollte es aber nicht verwehrt sein, im Rahmen seines privaten Interesses auch über die betroffene juristische Person zu berichten, ... Eine Ausnahme davon bilden die Vereine, die gleiche oder ähnliche Zielsetzungungen haben, wie die Regionaldomains des Individual Network e.V.


Q:

Kann ein Nutzer einen Anschluss für eigene weiterbildende Arbeiten (Diplomarbeit, ...) benutzen?

A:

Ja.


Q:

Jemand will auf unserem WWW-Server Seiten zu seiner Lieblingsband ablegen -> gar kein Problem... Wie sieht es nun aus, wenn dort Artikel und Bilder erscheinen, die unter Copyright stehen und daher einer Erlaubnis bedürfen ?

A:

Es liegt weder mittelbar noch unmittelbar ein Erwerbszweck vor, deswegen ist prinzipell nichts einzuwenden. So die Plattenfirma darauf hingewiesen ist, daß diese Veröffentlichung eine rein private und keine der Firma ist, geht das schon. Das muss auch so explizit dran stehen, daß sich Fragen erübrigen.


Q:

Einige Domains sind -im Gegensatz zur Satzung des IN e.V.- nicht als Verein organisiert. Geht das überhaupt?

A:

Der Passus mit den Vereinen als Mitgliedern kam damals von Terra - obwohl wir ja meines Wissens auch damals schon Domains hatten die offiziell als GbR organisiert waren. Vielleicht sollte man mal bei ihm nachfragen, wie er sich das vorgestellt hatte (er hat damals irgendwie argumentiert, aber ich habe es wieder vergessen). Die Geschichte mit den GbRs wurde vom DE-NIC forciert: Von quasi einem Tag auf den anderen konnte man dort als nicht eingetragener Verein keine Domains mehr anmelden. Das führte dazu, daß oftmals eine GbR als Domainbeantragender in die Formulare eingetragen wurde. Etwas problematisch wird es natürlich, wenn diese GbR auch etwas anderes macht als nur die IN-Domain zu betreuen. Erst recht, wenn plötzlich Rechnungen von der GbR gestellt werden, ohne daß der Bezug zur IN-Domain klargestellt wird. (von Vera Heinau)


Q:

Wenn man für eine (Computer)zeitschrift einen Artikel schreibt und unter diesem Artikel steht dann:

Willi Wusel Student der Informatik und arbeitet für div. Firmen EMail: willi.wusel@in-domain.de
A:

Die Angabe einer Adresse unter einem Zeitschrftenartikel dient dem Zweck, daß der Autor zu diesem Artikel kontaktiert werden kann. Für den Artikel, für die Erstellung, wird er/sie bezahlt. Durch die Benutzung der Adresse nach der Erstellung erzielt der Autor keine Einnahmen mehr. Eine derartige Adresse sollte aber in jedem Fall als private Adresse gekennzeichent sein, beispielsweise so:

Willi Wusel
Student der Informatik und arbeitet für div. Firmen
private EMail: willi.wusel@in-domain.de

Q:

Kann ich meine eMail Adresse auf eine Visitenkarte drucken lassen? Auf eine von der Firma?

A:

Wenn explizit dransteht, daß es die private eMail ist, selbstverständlich. Schliesslich kann man auf einer Visitenkarte auch seine private Telefonnumer angeben. Es sollte aber ausgeschlossen sein, daß dies zur kommerziellen Benutzung der eMail Adresse kommt, weil es beispielsweise keine Firmen-eMail gibt.


Q:

Wir haben folgendes Problem: Eine Firma möchte zu den von ihnen vertriebenen Rechnern Internet-Software zugeben, bei uns einen Schnupperaccount (10 Stunden oder so) "einkaufen" und den Leuten die Möglichkeit geben, sich nachher über uns normal anzuschliessen.

A:

Hier wird eine IN-Dienstleistung an ein Unternehmen verkauft, daß diese Dienstleistung zu Werbungszwecken bzw. als allgemeine Attraktivitätssteigerung seiner Produkte einsetzt. Soweit allgemein. Im speziellen ist einer der wichtigsten Gründe für das Kommerzverbot, daß das IN nur Privatkunden beliefert, die sich sowieso nicht an kommerzielle Provider anschliessen würden (nicht zu den Tarifen, bei denen es sich für die Provider lohnt). Das sichert uns die Unterstützung der Provider. Im hier vorliegenden Fall handelt es sich aber um eine Firma, deren Schnupperaccountverteilung evtl. doch interessant für die Provider wäre. Ich denke, für das IN und für die lokale Domain hat eine solche Zusammenarbeit nur Vorteile. Wenn es die lokale Domain also schafft, sowohl von dem Provider, über den Sie versorgt wird, als auch alle in Betracht kommenden regionalen Pops ein Einverständnis zu bekommen, dann sieht die Lage gut aus. Die Pops sind die, die evtl. selbst Interesse an einem solchen Deal hätten und aus den Pops bekommt man vielleicht eher ein klarers Statement als vom jeweiligen Provider. Dann müsste man noch sicherstellen, daß die Firma, die die IN-Dienste weiterverkauft, in der Werbung klarstellt, daß es sich hier um eine private Vereinigung handelt, die keine Verbindung zur Firma hat. Also der übliche riesige Aufwand um kleine Sachen, aber sonst kann viel Ärger von anderer Seite kommen.


Q:

Wir haben ein Sonderangebot für Hardware (etc.) von einem Sponsor, sollen im Gegenzug, seinen Namen/Link... auf unsere Hauptseite setzen. Ist das gestattet? Wie sieht es mit sponsoring aus ? Bzw mit der Erwähnung der Sponsoren ?

A:

Solange für die eingeforderte Dienstleistungen ohne Benutzung von Leitsungen des IN e.V., also den Internetanschluss auskommt, ist alles unprolematisch. Die regionale Vereinszeitung kann also Anzeigen ohne Ende enthalten. Der regional abfragbare Web-Server natürlich ebenfalls. Es gilt immer Der Grundsatz: Wir lassen die Provider (und darum geht es im Endeffekt bei "gewerblich/kommerziell") nur an den Stellen reinreden, wo auch die von ihnen eingekaufte Leistung berührt sind. Es ist eine Nutzung von IN e.V. Leistungen (Anschluss + Traffic) zu Werbezwecken, ich kenne kaum klarere kommerzielle Nutzung. WWW Anschluss & Traffic ist aber vom IN e.V. bezahlt. Punkt. Deswegen ist Sponsoring (als Werbung per WWW) von MEINEM Standpunkt aus abzulehen. Man sollte nie vergessen, daß die eingeforderte Aktion den Sponsor normalerweise Geld kosten wurde, das er an eine Firma im Internet abzuführen hätte. Bei den Kosten, um die es dabei gewöhlich geht, ist ein Preisnachlass von 300DM bei Technik eigentlich lächerlich. Eine Überschneidung mit den Arbeitsgebieten von Presentation oder Content Providern ist unproblematisch, da diesbzgl. keine Verträge vorliegen. Es ist nur Vereinsrecht zu beachten. Für einen gemeinnützigen Verein ist die Unterscheidung zwischen "Sponsor" und "Spender" wichtig. Mit einem "Sponsor" geht man einen Vertrag ein, der einen verpflichtet, den Sponsor bei allen möglichen und unmöglichen Gelegenheiten zu erwähnen. Art und Umfang der Erwähnung (Werbung) wird dabei genau festgelegt und davon abhängig werden die Gegenleistungen des Sponsors (Geld, Hardware, Software) gemacht. Ein Spender stellt einem Verein eine Geldsumme bzw. Hard- und Software zur Verfügung. Das einzige was ihm rechtlich zusteht ist eine Spendenquittung. Gegenleistungen kann ein Spender nicht einklagen. Es gehört aber zum guten Ton und ist rechtlich vollkommen o.k. sich für eine Spende zu bedanken. Der Dank für so eine Spende ist in jedem Fall auch keine Werbung im Sinne von Öffentlichkeitsarbeit gegen Geld. Natürlich hat so ein "Danke" einen Werbeeffekt. Der springende Punkt ist, das der Verein über Art und Umfang entscheidet und nicht der Spender. Konkret auf's WWW bezogen existiert folgender KompromissVORSCHLAG:

  • Eine Sponsoring-Information der Form "Wir bedanken uns bei Firma gargelpueh GmbH, Irgendwo, für die freundliche Bereitstellung von 350 Modems und 27 Linux-Servern" darf eingebaut werden, wenn keine "volle" Anschrift gegeben wird, d. h. nur Firmenname und Ort, aber nicht volle Anschrift, Telefonnumern o. ä. Damit ist der Leser in jedem Falle gezwungen, selbst noch zu recherchieren, es handelt sich also nicht um eine Form der Werbung, die auf "sofort da anrufen" hinausläuft.

  • Wenn die Firma, die erwähnt wird, anderswo direkt am Netz hängt und WWW-Seiten hat, darf in der Sponsoring-Information nicht direkt eine URL dorthin veröffentlicht werden, sondern es sollte zunächst eine Seite dahintergehängt werden, die klarstellt, daß die IN- Domain eine nichtkommerzielle Betreibergemeinschaft ist und daß eine klare organisatorische Trennung zwischen dieser Firma und der IN- Domain besteht. Wenn der WWW-Benutzer dann den Firmen-URL vorfindet und anwählt, hat er auf jeden Fall lesen können, wie die Zusammenhänge aussehen. Möglicherweise sollte man in dieser "Zwischenseite" direkt noch einen Link auf ein zentrales "IN-Non-Kommerz-Dokument" aufnehmen.

  • Firmen*logos* nicht auf die WWW-Hauptseite, sondern - wenn überhaupt - auf eine separate "Sponsoren"-Seite.


Q:

Was sind die auf ein Jahr beschränkten Testaccounts für Firmen?

A:

Der IN e.V. hat das Recht, Firmen zur kommerziellen Nutzung auf die Dauer von bis zu einem Jahr anzuschliessen. Dies Bedarf der Anzeige bei IN-Vorstand@Individual.Net. Gleichzeitig muss sich um eine Umschaltung der Firma an den nächsten kommerziellen Provider gekümmert werden. Diese Reglung ist allerdings nicht besonders klug, solange nicht der Aktionsradius für "reguläre" IN-Domains abgesteckt ist. Sehr bald gibt es nämlich Fragen der Art "da wird ein Semikommerzieller für längere Zeit angeschlossen, und wir dürfen nicht mal Sponsoring-Infos auf unsere WWW-Seiten packen?"


Vorstand Maus.De e.V:
jc@hb.maus.de - gs@k2.maus.de - ms@bm.maus.de

6.3 Sysop-Info

Allgemein gilt, das man zwar die Gruppe Sysop.Info lesen sollte, es aber natürlich keine Pflicht gibt, daß ein Sysop diese Gruppe liest. Allerdings gilt hier genauso wie für User bei der Gruppe Maus.Info:

Wer Sysop.Info nicht liest ist selber schuld!

Wenn da also was wichtiges drinsteht und man es nicht mitbekommt...pp

Ferner sollte man in Sysop.Info bitte nix kommentieren. Das sieht immer doof aus, besonders wenn es Kommentare wie 'Ja genau' etc sind. Gummipunkte gibt es dafür fast immer. Damit das nicht zufällig passiert, kann man folgendes machen:

Dann muß man sich zwar erst als Mitglied eintragen, um etwas zu schreiben, aber so oft kommt das normalerweise auch nicht vor.

Eine andere und viel einfachere Möglichkeit ist es, wenn man den Followup in der Maus direkt setzt. Wenn das Frontend das unterstützt (alle neuere sollten es eigentlich) können so auch keine unabsichtlichen Kommentare mehr dort abgelassen werden. Allerdings muß man dann, wenn man etwas absichtlich dort kommentieren will, je nach Fronmtend ein paar Verrenkungen machen.

6.4 Mitlesen von Betreibern Stand-alone Mäusen in den Sysopgruppen

Auf dem Sysoptreffen in Bremen wurde unter anderm das beschlossen:


Über die Mitleser in den technischen SysOp-Gruppen von Fremdmäusen (kommerzieller Einsatz der MAUS-Software) wird abgestimmt. Es wird darauf hingewiesen, daß nur im ISB eingetragene Personen lesenden Zugriff auf SysOp-Gruppen haben dürfen.


Genau ist es im entsprechenden Kapitel nachzulesen.

6.5 Wo sollen neue Betreiber und neue CoSysops angekündigt werden?

Ein Teil der Sysops meint folgendes:

Neue Mäuse, Betreiber (also Betreiberwechsel) werden mitsamt der Vorstellung in Sysop.Info angekündigt. Diskussionen darüber sollen dann in Sysop.Neu erfolgen. Dazu ist den neuen Betreibern die Gruppe freizuschalten (aber nur Sysop.Neu).

Bei CoSysops gibt es unterschiedliche Meinungen. Ein Teil meint, neue CoSysops werden in Sysop-Info angekündigt. Die Vorstellungsmail soll dann in Sysop.Neu gepostet werden. Der andere Teil meint, das die kurze Infomail in Sysop.info bei CoSysops zuviel ist. Ich finde das erstere netter und so voll wird S-Info dadurch auch nicht (cg).

6.6 geschäftsmäßiger <> geschäftlicher / BDSG

Von: Harald Krusekamp @ MS (Do, 04.04.96 22:55)
MId: 199604042255.a54581@ms.maus.de

Moin Thomas!

TL> Unter das BDSG fallen nur Behörden und öffentliche Stellen sowie die
TL> Privatwirtschaft. Das MausNetz hat - wie z.B. auch Vereine - kein
TL> wirtschaftliches Ziel.

Das ist schon fast wieder ein FAQ wert: Was Du schreibst, stimmt schlicht nicht. Im dritten Abschnitt des BDSG ist von "geschäftsmäßiger", nicht von "geschäftlicher" Datenverarbeitung die Rede.

Geschäftsmäßig ist ein selbständiges und auf eine gewisse Häufigkeit abgestelltes Tätigwerden. Auf Entgeltlichkeit kommt es nicht an (das wäre "gewerbsmäßig").


                        Zöller-Stephan ZPO 17. Aufl. Par. 157 Rdnr. 4 u. H.
                        a. BGH NJW 1986, 1051; OLG Hamburg MDR 1951, 693;
                        RGZ 61, 51)
(aus einer Mitteilung von Ralf Maseratis @ UN zitiert)

Ich habe hier ein Schreiben der Bezirksregierung Arnsberg liegen, als der
für Münster zuständigen Datenschutzbehörde (die BR Münster ist nicht
Datenschutzbehörde), in dem folgendes steht:

Durchführung des Bundesdatenschutzgesetzes - BDSG -
hier: Meldepflicht nach  Par. 32 BDSG

Hiermit bestätige ich, daß die MAUS MS, Münster bei mir im Register nach
Par. 32 Bundesdatenschutzgesetz gemeldet ist.

Ich weise darauf hin, daß Änderungen zu den mir mitgeteilten Angaben
innerhalb eines Monats anzuzeigen sind.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ahlers

Der dritte Abschnitt des BDSG findet mithin unmittelbar Anwendung auf Mailboxen. Dies hat übrigens nichts mit der - für die meisten Mailboxen nicht mehr notwendigen - Anmeldung beim BAPT nach dem FAG zu tun.

Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person (siehe Info 1 des Bundesbeauftragten für Datenschutz, Seite 14). Ein Blick in Par. 28 (den ich wegen der Länge hier nicht abtippen werde ;-)) zeigt, daß Hans personenbezogene Daten veröffentlicht hat, was unter bestimmten Voraussetzungen des Par. 28 noch erlaubt sein könnte. Allerdings ist keine der Voraussetzungen erfüllt: Weder liegt eine Zweckbestimmung vor, die eine Veröffentlichung rechtfertigen könnte, noch kann man angesichts deutlichen Widerspruchs vieler Sysops (schon durch die explizite Anwendung der Kleinschreibung innerhalb des Tokenformats im ISB) von mangelndem schutzwürdigem Interesse ausgehen, zumal die meisten Daten im ISB gerade nicht für die Veröffentlichung bestimmt sind, worauf diejenigen, deren Daten dort drinstehen, vertrauen durften (aber leider nicht konnten). Da Hans als Sysop berechtigter Empfänger der im ISB gespeicherten Daten ist, durfte er sie gem. Par. 28 IV BDSG nur für den Zweck nutzen, zu dessen Erfüllung sie an ihn übermittelt werden. Die Daten wurden aber gerade nicht zur Veröffentlichung an ihn übermittelt, dennoch hat er sie veröffentlicht.

Geht man davon aus, daß Hans nicht bewußt jemanden schädigen wollte (das würde das Strafmaß erhöhen), muß man von einer Geldstrafe gem. Par. 43 I bzw. II BDSG als Strafmaß - Ersttäter, minder schwerer Fall usw. - ausgehen. Möglicherweise würde ihn seine mangelnde Einsicht ein paar Hunderter extra kosten - Richter lieben so etwas ;-)

TL> personenbezogenen Daten - findet aber hier keine Anwendung)

Bitte nie nicht wiederholen, einverstanden?

TL> p.s.: Hoffe Du fasst es nicht zu sehr als Belehrung auf - just Info
TL> :-)

Eben ;-)

MfG Harald

6.7 Die fünf goldenen Regeln für Sysops

  1. Regel: Schreibe keine Msgs wenn du schlecht geschlafen hast.

  2. Regel: Schreibe keine Msgs wenn du sehr müde bist.

  3. Regel: Schreibe am besten überhaupt nix...:-)

  4. Regel: Schreibe keine Msgs wenn Du schlechte Laune hast.

  5. Regel: Regst Du Dich über irgendetwas auf (insbesondere über Kollegen), tritt Regel Nr. 4 in Kraft.

6.8 Betreffkürzel in Programme

Vorab. Jeder kann die Betreffkürzel in Programme handhaben, wie er meint, das es sinnvoll ist. Es wird und kann keiner zu irgendwelchen Regelungen gezwungen werden.

Wenn man will, kann man sich aber auch an diese Betreffkürzel halten:

Für James hier mal ein Beispiel Steuertext, der so in der Maus B3 bisher problemlos funktioniert. Angepaßt werden muß eigentlich nur noch folgendes:

#IFKRIT (WT=Fr)
#ABSENDER Programmteil Maus
/D=-7             <--- natürlich in allen Aufrufen ändern
B3: GPT Gpt-Name  <--- hier noch die anderen Gruppen-Pt eintragen,
die in deiner Maus vorhanden sind. Und natürlich die Loginzeiten,
Infos. Eigetragen haben ich dort mal die Steuertexte zur Erzeugung
der Gesamtinfos des Programmteils.

;--------------------- Neue Uploads in PROGRAMME ---------------------
; Steuertext für James
; Es wird am Wochentag WT in PROGRAMME gepostet.
; R-  Keine Files die über den Ring kamen anzeigen
; Y+  wenn es nix gab, auch nix melden
; S=B sortiert nach Betriebssystem
; D=7 die neuen Uploads der letzten 7 Tage
; X+  die gelöschten Programme anzeigen
; Absender legt den Namen fest, wenn der fehlt, ist es der Daemon-Name
; 03.10.96 cg first try
; 10.10.96 cg Betreffkürzel an die Maus angepaßt

#IFKRIT (WT=Fr)

#ABSENDER Programmteil Maus

;--------------------------------DOS ---------------------------------
#GPROGRAMME /N
B3: DOS
#NEWFILES /S=B /B=1 /G- /R- /Y+ /X+ /D=-7

;-------------------------------- OS/2 -------------------------------
#GPROGRAMME /N
B3: OS/2
#NEWFILES /S=B /B=2 /G- /R- /Y+ /X+ /D=-7

;------------------------------- Win ---------------------------------
#GPROGRAMME /N
B3: Windows
#NEWFILES /S=B /B=3 /G- /R- /Y+ /X+ /D=-7

;------------------------------- TOS ---------------------------------
#GPROGRAMME /N
B3: ST TOS
#NEWFILES /S=B /B=4 /G- /R- /Y+ /X+ /D=-7

;------------------------------- Amiga -------------------------------
#GPROGRAMME /N
B3: Amiga
#NEWFILES /S=B /B=5 /G- /R- /Y+ /X+ /D=-7

;------------------------------- Mac ---------------------------------
#GPROGRAMME /N
B3: Macintos
#NEWFILES /S=B /B=6 /G- /R- /Y+ /X+ /D=-7

;------------------------------- Unix --------------------------------
#GPROGRAMME /N
B3: Unix
#NEWFILES /S=B /B=7 /G- /R- /Y+ /X+ /D=-7

;------------------------------- Sonstige ----------------------------
#GPROGRAMME /N
B3: Sonstige
#NEWFILES /S=B /B=0 /G- /R- /Y+ /X+ /D=-7

;--------------------------- Gruppen-PT-------------------------------

;---------------------------Maustausch--------------------------------
#GPROGRAMME /N
B3: GPT Maustausch
#NEWFILES /S=B /O- /G& /R- /Y+ /X+ /D=-7  /N=Maustausch

;----------------------------GPT-Name---------------------------------
#GPROGRAMME /N
B3: GPT Gpt-Name
#NEWFILES /S=B /O- /G& /R- /Y+ /X+ /D=-7  /N=GPT-Name

;-------------------------- Loginzeiten ------------------------------
#GPROGRAMME /N
B3: Info, Loginzeiten

_Öffentlicher Programmteil_
#Newfiles /#=1 /R+ /I /G-

#Newfiles /O+ /G- /#=1 /S=B /R+ /I

_Gruppenprogrammteile_
#Newfiles /O- /G+ /#=1 /R+ /I

Hier können jetzt die Infos reinkommen


#ENDABSENDER (das war's was für #ABSENDER verschickt wird)

#ENDIF (#ifkrit)

ZUSATZ: Ab Maus 7.95i untersützt die Maus mit der Variable DownloadSperre das sperren von Downloads für bestimmte Usergruppen. Ab James 1.5c unterstützt James das auch (siehe History-Text zu James). Die Steuertexte müssen dann um die entsprechenden Parameter (z.B. /U=V) erweitert werden.


Copyright © by Christian Goßlar
Letzte Aktualisierung am 6. November 1997

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