Nach einer ca. einstündigen Diskussion einigten sich die Anwesenden mit deutlicher Mehrheit (bei einer Gegenstimme und sieben Enthaltungen) darauf, Sanktionen festzulegen und diese genauer zu definieren.
Nach anschliessender Diskussion wurde dieses Ergebnis wieder verworfen und auf Antrag von Michael Keukert (mit deutlicher Mehrheit) festgehalten, daß der Ausschluß einer Maus zwar das letzte und schwerwiegendste Mittel ist, welches im Sanktionsfall eingesetzt werden kann, aber daß dieses Mittel existiert.
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Letzte Aktualisierung am 6. November 1997